Häufige Fragen
Wer kann sich bewerben – welche Projekte werden gefördert?
Achtung: Das aktuelle Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen. Für die nächste StadtteilBotschafter-Runde könnte Ihr Euch voraussichtlich ab Herbst 2012 bewerben.
Mein Wohnort liegt in einem anderen Stadtteil als meine Projektidee – darf ich mich bewerben und wenn ja, für welchen Stadtteil?
Grundsätzlich bewerbt Ihr Euch mit Eurer Projektidee für den Stadtteil, in dem Ihr wohnt. In begründeten Ausnahmefällen werden auch Bewerbungen für einen anderen Stadtteil zugelassen. Bitte stellt in Eurer Bewerbung ausführlich dar, weshalb diese Ausnahme bei Euch zutrifft.
Meine Projektidee soll in mehreren Stadtteilen stattfinden – darf ich mich bewerben?
Grundsätzlich sollte Eure Idee in dem Stadtteil umgesetzt werden, in dem Ihr wohnt. Falls Euer Projekt in mehreren Stadtteilen stattfinden wird, solltet Ihr dies in Eurer Bewerbung darstellen und begründen. Bitte bedenkt dabei, dass wir in jedem Stadtteil einen StadteilBotschafter suchen und sich Euer Projekt daher eventuell mit dem eines anderen StadtteilBotschafters überschneiden würde.
Ich habe mit der Durchführung meines Projektes bereits angefangen / mein Projekt existiert bereits – darf ich mich bewerben?
Euer Projekt sollte auf einer neuen und originellen Idee beruhen. Es sollte innerhalb der Laufzeit des Stipendiums (18 Monate) auf den Weg gebracht werden können. Ihr könnt Euch bereits vor der Bewerbung Gedanken über die Durchführung des Projekts gemacht haben. Das Stipendium ist jedoch nicht als Anschlussfinanzierung für bereits bestehende Projekte gedacht.
Mein Projekt wird länger dauern als die Stipendienlaufzeit – kann ich mich bewerben?
Ja. Euer Projekt sollte möglichst innerhalb der Stipendienlaufzeit auf den Weg gebracht werden können, kann aber durchaus auch länger dauern.
Ich will das Projekt zusammen mit anderen durchführen – darf ich mich bewerben – was habe ich dabei zu beachten?
Ihr könnt Euch allein oder auch im Tandem mit einem Partner bei uns bewerben. Bewerbungen als Gruppe, mit mehr als zwei Personen, sind nicht möglich. Wir wissen jedoch, dass viele Projekte nur gemeinsam mit anderen durchgeführt werden können. Wir finden es gut, wenn Ihr bei der Verwirklichung Eures Projekts mit anderen zusammenarbeitet. Wichtig ist jedoch, dass maximal zwei Personen die Leitung bei der Durchführung des Projektes übernehmen und von der Stiftung gefördert werden. Bitte gebt in Eurer Bewerbung an, ob Euch Freunde oder Bekannte unterstützen und wer dies (voraussichtlich) sein wird.
Ich will das Projekt in Zusammenarbeit mit einer Institution / Organisation (z.B. Schule oder Sportverein) durchführen – darf ich mich bewerben? Was habe ich dabei zu beachten?
Es können sich nur Privatpersonen, keine Organisationen oder Institutionen bei uns bewerben. Wir wissen jedoch, dass gemeinnützige Projekte im Stadtteil oft mit der Arbeit von Vereinen oder Organisationen zusammenhängen. Wir finden es gut, wenn Euch Vereine oder Organisationen bei der Durchführung Eures Projektes unterstützen. Entscheidend ist, dass Ihr als StadtteilBotschafter die Leitung des Projektes innehabt. Außerdem ist wichtig, dass Euer Projekt vielen Menschen im Stadtteil zu Gute kommt und über die Vereinsgrenzen in den Stadtteil ausstrahlt. Bitte gebt in Eurer Bewerbung an, ob Euch ein Verein, Eure Schule oder eine andere Institution unterstützen wird und um welche Institution es sich dabei handelt.
Ich bin bereits Stipendiat bei einer anderen Stiftung – darf ich mich trotzdem bewerben?
Auch wer von einer anderen Stiftung bereits ein Stipendium erhält oder erhalten hat, kann sich als StadtteilBotschafter bewerben. Ihr solltet dies jedoch unbedingt in Eurer Bewerbung erwähnen.
Zum Bewerbungsverfahren
Wann und wie kann ich mich bewerben?
Das aktuelle Bewerbungsverfahren ist leider schon abgeschlossen. Die nächste Bewerbungsphase für das Programm startet voraussichtlich im Herbst 2012.
Wenn Ihr Interesse an der Arbeit der aktuellen Botschafter habt und in einem Projekt mitarbeiten wollt, meldet Euch einfach bei der Projektleitung.
Wohin soll ich meine Bewerbung schicken? Bis wann muss ich meine Bewerbung einreichen?
Zur Zeit sind leider keine Bewerbungen möglich.
Unter der Rubrik „Bewerbung“ werden wir Euch rechtzeitig zu Beginn der neuen Ausschreibung über den Bewerbungsablauf informieren.
Wer kann die Empfehlung für mich schreiben?
Die Empfehlung kann z.B. von einem Lehrer, Ausbildungsleiter, Chef, Jugendclubleiter, Vereinsvorsitzenden, Nachbarn oder Pfarrer geschrieben werden.
Wie detailliert muss die Projektskizze sein?
Die Projektskizze sollte folgende Fragen beantworten und höchstens zwei Seiten lang sein:
Um was für ein Projekt handelt es sich genau?
Wo und wann soll das Projekt stattfinden?
Was soll mit dem Projekt erreicht werden?
Wem soll das Projekt nutzen?
Was ist das Neue und Besondere?
Wer wird daran beteiligt sein, z.B. Bekannte oder Freunde?
Wird sich eine Institution oder ein Verein an dem Projekt beteiligen?
Wie sieht der ungefähre zeitliche Ablaufplan des Projekts aus?
Für was soll das Geld des Projektstipendiums ausgegeben werden?
Bekomme ich eine Bestätigung über den Eingang meiner Bewerbung?
Alle Bewerber bekommen nach Eingang der Bewerbung per Email oder Post eine Bestätigung zugesandt.
Zum Auswahlverfahren
Wann und wie läuft das Auswahlverfahren?
Das Auswahlverfahren findet vorraussichtlich im Januar und Februar 2013 statt. Im Januar wählen wir zunächst aus den schriftlichen Bewerbungen die überzeugendsten Bewerber aus. Diese werden voraussichtlich in der Zeit zwischen Ende Januar und Ende Februar 2013 zu einem kurzen Auswahlgespräch eingeladen. Eine unabhängige Jury entscheidet über Eure Aufnahme. Bei den Auswahlgesprächen sollt Ihr Euch und Eure Projektidee vorstellen und werdet gebeten, Fragen der Juroren zu beantworten.
Wer sind die Juroren?
Die Jury besteht aus Mitarbeitern der Stiftung, erfahrenen Juroren anderer Stiftungen und aus Mitgliedern der Polytechnischen Gesellschaft.
Worauf muss ich mich vorbereiten?
Im Auswahlgespräch möchten wir Euch selbst und Euer Projekt etwas genauer kennen lernen. Mögliche Fragen:
Wo und in welcher Form warst Du bisher aktiv?
Welche Erfahrungen hast Du dabei gemacht?
Wie bist Du auf Deine Projektidee gekommen?
Hast Du schon Vorstellungen, wie Du sie verwirklichen kannst?
Warum willst Du „StadtteilBotschafter“ werden?
Was reizt Dich an dem Programm?
Glaubst Du, dass Du Schule / Beruf / Ausbildung / Studium gut mit der Durchführung des Projektes und dem Stipendium vereinbaren kannst?
Zum Ablauf des Stipendiums
Für welche Stadtteile kann man sich als StadtteilBotschafter bewerben?
Ihr könnt Euch jedoch aus jedem der 46 Frankfurter Stadtteil bewerben. Eine Ausnahme bilden die Stadtteile Flughafen, Schwanheim und Bahnhofsviertel. Den Stadtteil Flughafen rechnen wir zum Stadtteil Sachsenhausen Süd hinzu.
Den Stadtteil Schwanheim teilen wir in Schwanheim und die Siedlung Goldstein. Das Bahnhofsviertel wird zum Gutleutviertel hinzugerechnet.
Hier eine Liste der Stadtteile, für die Ihr Euch als StadtteilBotschafter bewerben könnt:
- Altstadt
- Bergen-Enkheim
- Berkersheim
- Bockenheim
- Bonames
- Bornheim
- Dornbusch
- Eckenheim
- Eschersheim
- Fechenheim
- Frankfurter Berg
- Gallusviertel
- Ginnheim
- Goldstein
- Griesheim
- Gutleutviertel/Bahnhofsviertel
- Harheim
- Hausen
- Heddernheim
- Höchst
- Innenstadt
- Kalbach-Riedberg
- Nied
- Nieder-Erlenbach
- Nieder-Eschbach
- Niederrad
- Niederursel
- Nordend-West
- Nordend-Ost
- Oberrad
- Ostend
- Praunheim
- Preungesheim
- Riederwald
- Rödelheim
- Sachsenhausen-Nord
- Sachsenhausen-Süd
- Schwanheim
- Seckbach
- Sindlingen
- Sossenheim
- Unterliederbach
- Westend-Nord
- Westend-Süd
- Zeilsheim
Wofür darf ich das Geld, das ich im Rahmen des Projektstipendiums bekomme, ausgeben? Muss ich das ganze Geld ausgeben?
Das Geld, das wir den Stipendiaten für ihre Projekte zur Verfügung stellen, muss für das Projekt ausgegeben werden. Grundsätzlich sind alle Kosten anrechenbar, die für die unmittelbare Vorbereitung, Umsetzung und Durchführung des Projekts notwendig sind. Wenn Ihr weniger Geld als die 3.000 € für Euer Projekt benötigt, bleiben die restlichen Mittel bei der Stiftung.
Alle Sachmittel, die im Rahmen des Projekts angeschafft wurden, müssen nach Abschluss des Projekts an eine gemeinnützige Einrichtung im Stadtteil übergehen oder bleiben im Besitz des ehemaligen StadtteilBotschafters – falls das Projekt nach Ablauf des Stipendienzeitraums weitergeführt wird.
Wie funktioniert die Abrechnung der Projektmittel? Wann bekomme ich das Geld?
Zu Beginn des Stipendiums entwickelt Ihr mit Hilfe der Trainer und Mentoren einen konkreten Zeit- und Finanzplan. Anhand dieses Plans stimmen wir dann mit jedem Stipendiaten einzeln ab, wann er oder sie die Mittel für sein Projekt benötigt und erhält. Die Projektmittel werden dann auf ein extra dafür eingerichtetes Projektkonto überwiesen.
Wichtig ist, dass Ihr für die Ausgaben, die Ihr im Rahmen des Projektes macht, einen Beleg behaltet. Am Ende der Projektlaufzeit müsst Ihr diese Belege bei der Stiftung einreichen und nachweisen, wie viel Geld für welchen Zweck ausgegeben wurde.
Wie viel Zeit muss ich für mein Stipendium einplanen?
Am wichtigsten ist, dass Ihr Euch vorher genau überlegt, wie viel Zeit Ihr für die Verwirklichung Eures Projektes benötigt. Erfahrungsgemäß müsst Ihr mit ca. 1-2 Stunden pro Woche rechnen. Alternativ und je nachdem welche Art von Projekt ihr durchführt, könnt Ihr natürlich auch während der Ferien Eure Hauptzeit in die Arbeit am Projekt stecken. Wie viel Zeit das Programm darüber hinaus in Anspruch nehmen wird, könnt Ihr dem Zeitplan des Stipendienprogramms entnehmen.
Muss ich an allen Terminen teilnehmen?
Wir erwarten von Euch, dass Ihr an den im Programm beschriebenen Seminaren und Veranstaltungen teilnehmt, weil Ihr hier wichtige Informationen zur Umsetzung Eurer Projekte erhaltet. Wenn Ihr als StadtteilBotschafter bei der Stiftung Polytechnische Gesellschaft angenommen werdet, unterzeichnet Ihr in der Annahmeerklärung unter anderem den Punkt: „Ich nehme an allen als verbindlich gekennzeichneten Veranstaltungen des Stipendienprogramms teil“.
Gegen Ende der Stipendienlaufzeit finden einige Seminare statt, die lediglich ein Angebot und nicht verpflichtend sind.